Heute hat Generalanwalts Cruz Villalón seine Schlussanträge im "Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (Deutschland) eingereicht am 13. Februar 2012 - Gemeinde Altrip u.a. gegen Land Rheinland-Pfalz" eingereicht. Unser Fazit nach einer ersten Durchsucht:
Der Generalanwalt stützt in seinen Schlussanträgen die Rechtsposition der Gemeinde Altrip !
Aber bilden Sie sich Ihr Urteil selbst, das komplette Schlussplädoyer zum Nachlesen finden Sie hier: Rechtssache C-72/12 - Gemeinde Altrip u.a.. Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.