BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Altrip (tc). Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern seine Anträge im Altriper Polderstreit dem Gericht vorgetragen. Er unterstützt die Argumentation der Gemeinde Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis) im Kampf gegen den Bau eines Polders zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn.

Demnach kann nicht nur das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vor Gericht gerügt werden. Eine UVP könne auch beanstandet werden, wenn diese fehlerhaft sei. Das war nach deutschem Recht bislang nicht möglich. Das aber war genau der Punkt, an dem sich die Gemeinde Altrip gestoßen hatte.

Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt im Dezember 2007 als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz (Februar 2009) hatten die Klage abgewiesen. Der Polder-Bau sei frei von rechtlichen Bedenken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das anders, wollte Klarheit und rief den EuGH an.

Eine definitive Entscheidung sind die Anträge des Generalanwalts noch nicht. Der EuGH folge zwar in der Regel dieser Empfehlung, sagt Anwalt Wolfgang Baumann, der die Gemeinde Altrip vertritt. Doch das Gericht ist an diese Empfehlung nicht gebunden. Mit dem Urteil rechnet der Jurist noch im Sommer. Sollten die Richter den Anträgen folgen, gehe der Polder-Prozess noch mal von vorne los.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 21.06.2013)

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