BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Wichtiger Teilerfolg für die Gemeinde Altrip im Polderstreit: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat gestern seine Schlussanträge zum Streit um den Rheinpolder vorgetragen. Der Spanier Pedro Cruz Villalón ist offenbar ganz auf der Linie der Altriper Argumentation. Doch sicher ist noch nichts. Erst muss das Gericht ein Urteil fällen.

Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), Pedro Cruz Villalón, hat gestern seine Schlussanträge im Altriper Polderrechtsstreit dem EuGH in Luxemburg vorgelegt. Inhalt: Der Spanier unterstützt die von der Gemeinde vertretene Rechtsposition.

Konkret richtet sich die Kritik der Gemeinde gegen die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die in diesem Fall angefertigt wurde. Diese ist das Kernstück von Planungsverfahren für Infrastrukturprojekte – etwa beim Bau einer Straße. Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob beschrieb die UVP im vorliegenden Fall einst als „oberflächlich“. So kämen beispielsweise im Gutachten der Gemeinde Dutzende unter Naturschutz stehende Arten vor, die in der entsprechenden Studie der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd überhaupt nicht auftauchen.

Doch eine Überprüfung der Inhalte der UVP ist nach deutschem Recht nicht zulässig. Bisher jedenfalls. Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wollte Klarheit und rief den EuGH an. Die Kernfrage: Steht das deutsche mit dem europäischen Recht in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung in Einklang?

Und offenbar tut es das nicht. Denn: „Der Generalanwalt ist in seinen Schlussanträgen der von uns vertretenen Rechtsauffassung in allen wesentlichen Punkten gefolgt“, teilt Anwalt Wolfgang Baumann mit. Er vertritt die Gemeinde Altrip. Der Kernpunkt der Anträge des Generalanwalts: Die Rechtmäßigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung kann angefochten werden, auch wenn diese bereits abgeschlossen, aber fehlerhaft ist. „Der Generalanwalt führt insbesondere aus, dass das europäische Recht gerade das Ziel verfolgt, den Bürger zur Durchsetzungsinstanz des Umweltschutzes zu machen“, schreibt Baumann weiter. Konsequenterweise billige Villalón den Bürgern damit auch das Recht zu, die Fehlerhaftigkeit von Umweltprüfungen im Verfahren zu beanstanden.

Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den Polder-Bau. Auf einer Fläche von rund 265 Hektar zwischen dem Campinggebiet Auf der Au und der Rennbahn soll das Rückhaltebecken errichtet werden. Die Gemeindeverwaltung hat gegen den Planfeststellungsbeschluss der SGD Süd in Neustadt geklagt.

Der Polder soll bei Hochwasser etwa 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser zurückhalten – vor allem zum Schutz von Mannheim und Ludwigshafen. Geschätzte Kosten: 40 Millionen Euro. Im Altriper Rathaus befürchtet man durch den Polderbau erhebliche Nachteile für die Gemeinde – vor allem durch steigendes Grundwasser. Auch die Umwelt werde durch das Projekt in Mitleidenschaft gezogen. Doch sowohl das Verwaltungsgericht Neustadt als auch in der nächsten Instanz das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sah das anders.

Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob war gestern guter Stimmung: „Super! Dass es so deutlich wird, hätten wir uns nicht vorstellen können.“ Jacob geht davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt diesen „Mangel im deutschen Rechtssystem“ beseitigt. Die Grundlage dafür habe das Gericht bekommen.

Aber erst mal müssen die Luxemburger Richter noch ihre Entscheidung fällen. Wann das geschieht, ist laut Rechtsanwalt Wolfgang Baumann noch offen. Er rechnet aber damit, dass das noch im Sommer passiert. Und nein, eine Garantie gibt es nicht, dass der EuGH sich auch an die Empfehlung des Spaniers hält. „Aber in 85 Prozent der Fälle ist die Entscheidung der Richter mit den Anträgen identisch“, sagt Baumann. Folgt der EuGH den Anträgen des Generalanwalts, dann wird der Prozess neu aufgerollt, ist der Jurist überzeugt.

Bei der SGD Süd will man erst das Urteil des EuGH abwarten, teilte eine Sprecherin der Behörde gestern auf Anfrage mit. Schließlich sei der EuGH nicht an die Anträge des Generalanwalts gebunden.

Eine Empfehlung zum Altriper Polderstreit hat der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg (im Bild) bekommen. Ob er sich auch daran hält? Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, der die Gemeinde Altrip vertritt, ist zuversichtlich: „Im Großteil der Fälle tut er das.“ FOTO: ARCHIV 

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 21.06.2013 / Christian Treptow)

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