BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Streit um Hochwasserpolder 

EuGH gibt Altrip Recht

Ein Klage-Marathon geht in die nächste Runde: Seit über zehn Jahren schon streiten sich Befürworter und Gegner des geplanten Rhein-Polders in Altrip (Rhein-Pfalz Kreis) vor Gericht. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil gefällt. Doch der Rechtsstreit geht weiter.

Wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) mitteilte, entschied der Gerichtshof, dass sich die Gemeinde Altrip im Planungsverfahren auf Mängel der Umweltverträglichkeitsprüfung berufen darf.

Nach Einschätzung der SGD müssen deshalb jetzt die entsprechenden Bundesgesetze geändert werden. Ein Ende des Rechtsstreites um den umstritten Polderbau bei Altrip sei deshalb damit noch nicht abzusehen.

Alles begann 2002, als die damalige Landesregierung ihre Pläne für den umstrittenen Hochwasserpolder am Rhein südlich von Ludwigshafen vorstellte. Der Polder war Teil des  Hochwasserschutzkonzeptes des Landes. Für 30 Millionen Euro sollte eigentlich bis 2008 ein über 300 Hektar großes Hochwasserrückhaltebecken entstehen.

Gegner befürchten Verschlimmerung der Hochwasserlage

Doch schnell formierte sich heftiger Widerstand. Der Polder könne die Druckwasserproblematik noch weiter verschlimmern, hieß es seitens der Gegner. Sie befürchteten, dass bei einer Flutung des Polders das Grundwasser in der Region weiter steigen und Schäden an den Gebäuden verursachen könnte. Die damalige Umweltministerin Margit Conrad (SPD) hatte diese Befürchtung zurückgewiesen. Nach hitzigen Diskussionen mit Conrad begannen Firmen, Privatleute, Vertreter der Aktion "Polder 'Nein danke'" sowie diverse Gemeinden mit dem Rechtstreit - zunächst vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße. Das wies die Klagen ab. Daraufhin gingen die Kläger in Berufung.

Poldergegner ließen nicht locker

Vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz führten sie an, Altrip wäre im Überflutungsfall völlig vom Wasser eingeschlossen. Zudem hätten die Planer den Naturschutz nicht genug berücksichtigt. Die Richter entschieden: Der Polder darf gebaut werden. Die Errichtung und der Betrieb der Anlage seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Daraufhin zogen die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht. Und das entschied: Das letzte Wort sollte der Europäische Gerichtshof haben. Denn nach einer europäischen Richtlinie hätten die Bürger seit 2005 eine Klagerecht gegen den Bau. Die deutschen Richter hatten bisher geurteilt, dass das Verfahren weit vor der Richtlinie begonnen habe, und daher im Fall Altrip keine Gültigkeit habe ... , Fortsetzung offen.

(Quelle: www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/)

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