Die SGD Süd geht laut einer Pressemitteilung davon aus, dass das BVerwG den Fall an das Oberverwaltungsgericht zurückverweisen wird. Die Neustadter Behörde ist nach wie vor davon überzeugt, dass „es dennoch gelingen wird, die Umweltverträglichkeit des Polders im Sinne der strengen EU-Vorschriften nachzuweisen". Denn über die Umweltverträglichkeit als solche hätten die Gerichte schließlich noch nicht entschieden. Und dass der Europäische Gerichtshof die Europarechtswidrigkeit bundesrechtlicher Rechtsvorschriften festgestellt habe, bedeute keine fachliche oder inhaltliche Bewertung des Planfeststellungsbeschlusses zum Polder.
Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichtes teilte gestern auf Anfrage mit, dass das Gericht nun ausgehend von den Antworten aus Luxemburg über den Fall entscheiden werde. Eine Prognose, bis wann das sein könnte, wollte sie nicht wagen. Gerichtsbeobachter gehen davon aus, dass damit in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist. Erfahrungsgemäß dürfte in Leipzig zunächst eine mündliche Verhandlung angesetzt werden. Allein dafür beträgt die Ladungsfrist mindestens einen Monat. Außerdem werden alle Beteiligten Gelegenheit erhalten, sich schriftlich zu äußern.
(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 08.11.2003 / Christian Treptow und Jürgen Müller)