BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

WALDSEE: Die Altriper Bürgerinitiative gegen den Polderbau informiert die Waldseer

Der Polder Waldsee-Altrip-Neuhofen ist noch lange nicht vom Tisch, auch wenn die Gegner des Polders, der auf der auf dem Gebiet zwischen Waldsee, Neuhofen und Altrip geplant ist, im vergangenen Jahr einen Teilerfolg errungen haben. Das wurde auf einer Infoveranstaltung der Bürgerinitiative Hochwasser- und Naturschutz Altrip (BIHN) am Montagabend im Waldseer Pfarrzentrum deutlich. Für Besucher ohne detaillierte Vorkenntnisse war es allerdings mitunter schwierig, den Ausführungen der Bürgerinitiativler zu folgen.

Die Gemeindeverwaltung Altrip und private Kläger hatten gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau des Polders geklagt. Ihr Argument: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd habe eine fehlerhafte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Das Verwaltungsgericht in Neustadt und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten die Klage abgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Denn: Nach deutschem Recht darf eine Gemeinde nicht gegen eine unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfung klagen. Das dürften nur Privatleute, doch die seien aufgrund der komplexen Sachlage und der kurzen Fristen dazu nicht in der Lage, sagte Jürgen Jacob, stellvertretender Vorsitzender der Bürgerinitiative und Bürgermeister von Altrip, der seit Jahren gegen den Polder kämpft. „Was soll man tun: Die Gemeinde darf nicht und ein Privatmann kann nicht“, sagte Jacob.

Die Kläger zogen weiter an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg um eine grundsätzliche Klärung bat. Diese Verfahren zogen sich über mehrere Jahre hin. Im November hat der EuGH nun entschieden, dass sowohl Gemeinden, als auch Privatpersonen nicht nur das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern auch deren Fehlerhaftigkeit rügen dürfen. Nun wird nach Information von Jacob die Klage möglicherweise wieder zurück an das Oberverwaltungsgericht verwiesen, das nun entscheiden muss. Auch die Verbandsgemeinde Waldsee hat gegen den Polder geklagt, das Verfahren wurde aber vom Gericht bis zum Abschluss des Altriper Verfahrens für ruhend erklärt.

Die Gemeinde Altrip zweifelt die Umweltverträglichkeitsprüfung der Struktur- und Genehmigungsdirektion an und hat ein eigenes Gutachten erstellen lassen.

Brigitte Braun-Dähler von der Bürgerinitiative stellte in einem Vortrag dar, dass durchaus viele geschützte oder seltene Tierarten im Gebiet des geplanten Polders leben: „Man muss nur richtig danach suchen und auch zu der richtigen Jahreszeit. Man findet ja schließlich auch keine Störche, wenn man sie im Winter sucht.“

Über Jahre seien Kartierungen vorgenommen worden, dabei seien drei Käferarten neu gefunden worden. Im Poldergebiet und der Umgebung leben seltene Fledermäuse, seltene Spechte, Schmetterlinge, Hirschkäfer, Purpurreiher, Zwergdommeln (kleine Reiher) und eine Reihe von Amphibien und Reptilien. Das alles sei in der ursprünglichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht berücksichtigt worden, sagte Braun-Dähler.

Falls der Polder gebaut und bei einem Hochwasser geflutet würde, würde das bedeuten, dass auf dem Camping-Gebiet „Auf der Au“ (rechts im Bild) und in Waldsee-Nord (unten, nicht mehr auf dem Bild) der Grundwasserstand um bis zu 1,50 Meter steigen würde. Dagegen, so steht es im Planfeststellungsbeschluss, müssten Maßnahmen ergriffen werden.

Bürgerinitiative-Mitglied Emil Lebherz, Diplom-Ingenieur für Wasserbau, führte aus, was diese Maßnahmen sind: Am Schulgut, dem See, der sich nördlich an das Camping-Gebiet „Auf der Au“ anschließt, soll ein Pumpwerk das Wasser in den rechten Teil des Polders abpumpen. Lebherz sagte, dass dann die Straße von Waldsee nach Altrip überflutet und nicht mehr befahrbar sein würde. Von der Schlicht (links unten im Bild) sollen Gräben das Wasser in den Neuhofener Altrhein (oben im Bild) leiten. Von dort wird das Wasser in den Rhein abgepumpt. In Anschluss an Waldsee-Nord soll eine Mulde Druck- und Grundwasser aufnehmen können, es wird weiter in den Wolfgangsee gepumpt. Rund um den Aussiedlerhof (Bildmitte unten) soll eine Brunnengalerie gebaut werden.

„Es ist aber noch etwas in der Zwischenzeit geschehen“, sagte Lebherz. Zum einen sei nördlich von Neuhofen der Rehbachpolder entstanden. Das sei bisher nicht in die Berechnungen eingeflossen. Außerdem sei Kiesabbau in der Drecklache (Fläche zwischen Schlicht und Polder) geplant. „Laut Berechnungen des Planers wirkt sich das nicht wesentlich auf die Grundwassersituation aus“, sagt Lebherz. Aus seiner Sicht ein Manko: Die Berechnungen erfolgten nur auf Grundlage von drei Messstellen. Das sei nicht ausreichend.

Die Besucher der Infoveranstaltung kritisierten, dass in dem Gutachten für die Polderplanung die Grundwasserströme nicht berücksichtigt worden seien. Führe der Rhein Hochwasser, fließe das Grundwasser nicht mehr von Waldsee zum Otterstadter Altrhein. Sondern: Das (von der Haardt kommende) Grundwasser und das vom Otterstadter Altrhein zurückgedrückte Wasser könne nicht mehr richtig in den Neuhofener Altrhein abfließen und staue sich in Waldsee-Nord. Das heißt: Wenn die Drecklache ausgebaggert und der Polder geflutet werde, kann das angestaute Druckwasser nicht mehr ungehindert zum Neuhofener Altrhein fließen.

„Keine Ausbaggerung der Drecklache, kein Polder“ sei die Konsequenz daraus, sagten die Anwesenden. (krx)

Das Gebiet des vom Land geplanten Polders zwischen Waldsee, Altrip und Neuhofen: Auf einer Fläche von 330 Hektar (= 500 Fußballfelder) soll Raum für bis zu 8 Millionen Kubikmeter Wasser sein. FOTO: LENZDas Gebiet des vom Land geplanten Polders zwischen Waldsee, Altrip und Neuhofen: Auf einer Fläche von 330 Hektar (= 500 Fußballfelder) soll Raum für bis zu 8 Millionen Kubikmeter Wasser sein. FOTO: LENZ

(Quelle: DIE RHEINPFALZ, Speyerer Rundschau, vom 12.03.2014)

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