BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Gestern mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg - Bürgermeister Jürgen Jacob zuversichtlich

Altrip/Luxemburg. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat gestern die Gemeinde Altrip im Polder-Streit ihre Argumente vorgebracht. Die gute Nachricht: Die Vertreter der EU-Kommission teilen weitestgehend die Auffassung der Gemeinde. Am 25. April will der unabhängige und neutrale Generalanwalt des Gerichts seine Anträge vorlegen.

„Mit einem guten Gefühl" hat Altrips Bürgermeister Jürgen Jacob nach der gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem EuGH wieder die Heimreise in die Pfalz angetreten. Der Grund: Die Argumentation des Vertreters der EU-Kommission habe sich mit den von der Gemeinde vorgetragenen Argumenten weitestgehend gedeckt. „Das ist schon mal nicht schlecht", befand auch Wolfgang Baumann. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht vertritt Altrip in diesem Verfahren. Aber: Natürlich habe die Gegenseite mit den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland eine gegensätzliche Position eingenommen.

Das geplante Gebiet für den Polder. ARCHIVFOTO: LENZHintergrund: Seit Sommer 2006 wehrt sich die Rhein-Gemeinde gegen den von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd geplanten Polder auf Altriper Gemarkung. Auf einer Fläche von etwa 265 Hektar soll ein Rückhaltebecken für rund 9,2 Millionen Kubikmeter Rheinwasser entstehen. Die Altriper Verwaltung ist dagegen gerichtlich vorgegangen, da sie in der von der SGD vorgelegten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gravierende Mängel ausgemacht hatte. Allerdings ist nach deutschem Recht eine Überprüfung der Inhalte der UVP nicht zulässig. Das Verwaltungsgericht Neustadt und das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hatten daher die Altriper Klage abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig allerdings wollte Klarheit, ob in diesem Fall das deutsche Recht mit EU-Recht vereinbar ist und rief den EuGH an. Der Ausgang des Verfahrens wirke sich auf alle 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aus, betonte Wolfgang Baumann. Jürgen Jacob berichtet auch von rund 60 Zuschauern, die die Verhandlung gestern verfolgt haben.

Eine Entscheidung gab es gestern noch nicht. Am 25. April will der für den Fall bestimmte Generalanwalt des EuGH, Pedro Cruz Villalón, seine Anträge für diesen Fall dem Gericht vorlegen. „Das Gericht muss dann darüber befinden", erläutert Wolfgang Baumann das Verfahren. Sollte die Entscheidung zugunsten der Gemeinde Altrip ausfallen, müsse das Bundesverwaltungsgericht den Fall wieder an das Oberverwaltungsgericht in Koblenz verweisen. Dort würde das Verfahren dann neu aufgerollt. Mit einer Entscheidung der Luxemburger Richter rechnet Wolfgang Baumann „auf jeden Fall noch in diesem Jahr". (tc)

(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 17.01.2013)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.