BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

AKTUELL: Entscheidung fällt im OktoberDer Termin steht: Am 22. Oktober 2015 um 11:30 Uhr fällt vorm Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung über die Klage gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz, betreffend den Bau eines Polders bei Waldsee/Altrip/Neuhofen.
Weitere Informationen folgen.     



BVerwG 7 C 15.13 - Hochwasserschutz in Altrip - Quelle: www.bverwg.de am 18.09.2015

Gegen einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss des Landes Rheinland-Pfalz, der die Errichtung einer großflächigen Wasserrückhaltung in Waldsee/Altrip/Neuhofen zum Gegenstand hat, klagen die Gemeinde Altrip und Anlieger. Das Oberverwaltungsgericht wies deren Klagen ab. Es ließ dabei offen, ob die der Planfeststellung zugrunde liegende Umweltverträglichkeitsprüfung an den von den Klägern geltend gemachten Fehlern leidet, da die Kläger sich auf solche Fehler nicht berufen könnten. Das Umweltrechtsbehelfsgesetz rechtfertige jedenfalls deshalb keine andere Beurteilung, weil es nach der Übergangsregelung in § 5 UmwRG keine Anwendung auf Planfeststellungsverfahren finde, die - wie hier - vor seinem Inkrafttreten begonnen worden seien. 

Das Bundesverwaltungsgericht hatte Zweifel, ob diese und andere Regelungen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit der zugrunde liegenden Richtlinie 2003/35/EG der Europäischen Gemeinschaft vereinbar sind. Deshalb hat es das Verfahren ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung dieser Richtlinie vorgelegt (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2012 -BVerwG 7 C 20.11). 

Diese Fragen hat der Gerichtshof mit Urteil vom 7. November 2013 (Az.: C-72/12) beantwortet. Aus den Antworten ergibt sich, dass das Umweltrechtsbehelfsgesetz in einigen Punkten dem Europarecht widerspricht. 

Auf der Grundlage dieses Urteils ist nunmehr in der Hauptsache zu entscheiden. 

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