BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Die Planung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd für den Polder bei Altrip ist fehlerhaft. Während die Klage gegen das Hochwasserschutzprojekt ruht, versucht die Neustadter Landesbehörde nun, diese Fehler zu korrigieren. Der Kommune bleiben für Einwände zwei Monate Zeit.

Seit 2006 beschäftigt die Polder-Planung Altrip, die SGD – und später auch viele Gerichte. Die Gemeinde befürchtet gravierende Gefahren für Mensch und Umwelt. Es geht um den Schutz vor einem Hochwasser, wie es statistisch dreimal in 100 Jahren vorkommt. FOTOMONTAGE: LENZ

Ein Polder soll bei Hochwasser einen Teil der Wassermassen aus einem Fluss aufnehmen und so die Lage entschärfen. Im vorliegenden Fall möchte das Land Rheinland-Pfalz auf einer 282 Hektar großen Fläche zwischen den Ortsgemeinden Altrip, Neuhofen und Waldsee notfalls neun Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Rhein vorübergehend zurückhalten, um die beiden Nachbarstädte Ludwigshafen und Mannheim bei Jahrhunderthochwassern vor Überschwemmungen zu schützen. Die Rede ist von Flutkatastrophen, wie sie statistisch gesehen dreimal in 100 Jahren vorkommen. Die Kosten für das Hochwasserschutzprojekt werden auf mehr als 53 Millionen Euro geschätzt.

Für die Planung ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt verantwortlich. Den nötigen Planfeststellungsbeschluss hat sie im Jahr 2006 gefasst – und sieht sich seitdem mit massivem, hartnäckigem Widerstand konfrontiert. Denn die damals noch eigenständige Gemeinde Altrip, die inzwischen zur Verbandsgemeinde Rheinauen gehört, sowie zwei Bürger klagen durch alle Instanzen gegen das Vorhaben. Sie machen Planungsfehler geltend und befürchten gravierende Gefahren für Mensch und Umwelt.

Ein Beispiel: Würde der Polder geflutet, wäre Altrip von den Wassermaßen eingeschlossen und die Kreisstraße 13 der einzige Fluchtweg. Und würde just diese Route ebenfalls überschwemmt, säßen die rund 8000 Einwohner in einer schlimmstenfalls tödlichen Falle. Darüber hinaus befürchten die Altriper den Anstieg des ohnehin problematischen Grundwasserpegels und weisen auf die Auswirkungen auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen und Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete hin. Nicht zuletzt seien die Folgen für Natur und Umwelt nur unzureichend geprüft worden, argumentieren sie.

Das Verwaltungsgericht Neustadt wies die Klagen 2007 ab, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz 2009 die Berufung dagegen. Eine Revision ließ es nicht zu. Beide Instanzen hielten es nach deutschem Recht für unzulässig, den Inhalt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu überprüfen. Dieses Urteil setzte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig 2012 aus und schaltete den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein, um einige grundsätzliche Dinge zu klären. Dieser stellte 2013 fest, dass die deutschen Vorschriften nicht mit EU-Recht vereinbar sind.

Während die Bundesregierung nach dem Altrip-Urteil eine entsprechende Gesetzesnovelle auf den Weg brachte, hob das Bundesverwaltungsgericht 2015 das OVG-Urteil von 2009 auf und verwies das Verfahren zurück an die Koblenzer Richter. Sie sollten nun drei Punkte klären. Erstens: Ist die Umweltverträglichkeitsprüfung der SGD tatsächlich fehlerhaft? Zweitens: Ist der Polder mit dem Umwelt-, Natur- und Artenschutzrecht vereinbar? Drittens: Ist Altrip im Ernstfall sicher ans Straßennetz angebunden? Doch das Verfahren ruht seitdem, da das OVG überlastet ist.

In der Zwischenzeit versucht die SGD nun parallel zu dem Rechtsstreit, mit einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren die Fehler beziehungsweise Versäumnisse in der ursprünglichen Planung von 2006 auszuräumen. Denn an dem Standort des Polders hält sie fest. Seine Lage sei ideal, und er verstoße nicht gegen Bundesrecht. „Der Bau einer Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen steht damit dem Grunde nach nicht auf dem Prüfstand“, beurteilt sie die Lage. Die entsprechenden Unterlagen hat die SGD vergangene Woche veröffentlicht. Jetzt können die betroffenen Gemeinden und Bürger sie einsehen und gegebenenfalls Einwände erheben.

Ob und wie sich die Kommune dazu äußern wird, ist momentan unklar. „Wir müssen erst mal die gesamten Unterlagen sichten, das sind immerhin vier Aktenordner“, sagt Joachim Loch, stellvertretender Büroleiter der Verwaltung der Verbandsgemeinde Rheinauen, gegenüber der RHEINPFALZ. Damit würden nun die verschiedenen Gutachter betraut. Sie müssten jetzt prüfen, inwieweit den Anregungen des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt wurde und wie diese umgesetzt wurden. „Und sie werden im Detail prüfen, ob das jetzt alles richtig gemacht wurde oder ob es wieder zu Fehlern kam“, sagt er.

Für einen formellen Einspruch bleibe nach der Veröffentlichung ein Monat Zeit, für die ausführliche Begründung betrage die Frist zwei Monate. Die Klage bleibe davon indes unberührt. Die juristische Bewertung obliege allein dem OVG. Damit bleibe es spannend, ob die Altriper Bedenken gegen das Vorhaben an sich aufgegriffen werden, sagt Loch.

„Nachbessern ist das eine, juristisch bewerten das andere“, fand denn auch der Altriper Ortsbürgermeister Jürgen Jacob in der jüngsten Ratssitzung. Die Frage sei, wie massiv die nun vorgelegten Änderungen seien und ob diese mit den ursprünglichen Plänen vereinbar seien. Deshalb gelte es, die kompletten SGD-Unterlagen erst einmal zu sichten – „damit wir wissen, woran wir sind“ – und sie anschließend zu bewerten. Doch schon beim ersten Überfliegen seien ihm einige Punkte aufgefallen, „wo ich sage: hoppla!“ An der grundsätzlichen Zielsetzung – den Polder-Bau in der angestrebten Form zu verhindern – habe sich damit nichts geändert. Armin Grau (Grüne) sorgte sich, ob zwei Monate reichen werden, um all die Dokumente zu sichten. „Das sind ja Hunderte Seiten“, gab er zu bedenken. Jacob war diesbezüglich jedoch optimistisch. Und Loch erinnert auf Nachfrage daran, dass der EuGH ja unter anderem die strikten Einspruchsfristen kritisiert hatte.

(Quelle: DIE RHEINPFALZ - Ludwigshafener Rundschau - 4. Oktober 2018 | Von Markus Müller)

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