Altrip/Luxemburg (tc). Seit 2006 wehrt sich die Gemeinde Altrip (Rhein-Pfalz-Kreis) vor Gericht dagegen, dass auf ihrer Gemarkung ein Polder gebaut wird. Heute steht die mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof ( EuGH) in Luxemburg an. Die Gemeinde will erreichen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Kernstück von Planungs vorhaben bei Infrastrukturprojekten, überprüft werden darf. Dies ist nach deutschem Recht bislang nicht möglich. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte das Klärungsverfahren vor dem EuGH angestrengt. Die Luxemburger Richter sollen prüfen, ob das deutsche mit dem europäischen Recht übereinstimmt. Die Gemeinde Altrip hatte argumentiert, dass die UVP beim Polder gravierende Mängel aufweise.
(Quelle: DIE RHEINPFALZ vom 16.01.2013)