BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

25. Juni 2009

Sehr geehrte Frau Limburg-Arnold,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 6. Mai 2009, in dem Sie Ihre Bedenken gegen die Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich von Altrip vortragen. 

Dabei befürchten Sie insbesondere negative Auswirkungen nach einer Flutung des Poldergebiets. Der Fluchtweg über die K7 in Richtung Rheingönheim betrifft die Deichbauabschnitte Großwiesenstraße sowie die Deichrückverlegung an der Rehbachmündung. In beiden Abschnitten verläuft die K7 aktuell auf der Deichkrone. Derzeit kann die K7 im Abschnitt Großwiesenstraße bei Bemessungshochwasser lediglich in eine Fahrtrichtung befahren werden. Für den Abschnitt im Bereich der Rehbachmündung ist die Befahrbarkeit der K7 auf dem bestehenden Deich zusätzlich unter der künftig geänderten Randbedingung des beidseitigen Einstaus zu betrachten. Diese Abschnitte werden in Kürze ausgebaut.

lm Zuge der Deichausbaumaßnahmen erfolgen in beiden Abschnitten noch vor Bau des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen eine Erhöhung der Deichkrone sowie ein modernes Deichprofil, um eine Standsicherheit zu gewährleisten. Im Bereich der Großwiesenstraße wird hierfür die K7 im Zuge des Ausbaus auf die landseitige Berme verlegt, so dass künftig auch bei Bemessungswasser eine uneingeschränkte Befahrbarkeit sichergestellt ist.

Für den Bereich der Deichrückverlegung an der Rehbachmündung enthält der bereits bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss die Auflage, den landseitigen Bermenweg des rückverlegten Deiches mit einer auf 4,75 m erhöhten Breite herzustellen. Darüber hinaus ist auch bei Bemessungshochwasser eine einspurige Befahrbarkeit der K7 auf dem bestehenden Deich nachzuweisen.

Beide Ausbauvorhaben sichern bis zum Bau des Polders die Befahrbarkeit der K7 in Richtung Rheingönheim. Auch bitte ich zu berücksichtigen, dass bei Einsatz des Polders stromabwärts eine Absenkung der Abflüsse und Wasserstände bewirkt wird, wodurch entlang der K7 grundsätzlich eine geringfügige Verbesserung erreicht wird.

Alle Straßen und Wege in der durch Deiche geschützten Oberrheinniederung liegen heute schon aufgrund der natürlichen Gegebenheiten im überflutungsgefährdeten Bereich. Die Problematik der Fluchtwege bei einem Deichdurchbruch in Altrip ist deshalb nicht anders zu bewerten als in jeder anderen durch Deiche geschützten Gemeinde am Oberrhein. Auch die bisherige Anbindung der Ortslage Altrip durch die Kreisstraßen 12 und 13 wird durch die Deichertüchtigungsmaßnahmen, den Deichneubau im Bereich der Deichrückverlegung sowie das Rehbachschöpfwerk deutlich sicherer. Ebenso wird die Anbindung von Altrip an Neuhofen durch den befahrbaren Bermenweg des neuen Polderdeiches maßgeblich verbessert.

Zusammenfassend möchte ich daher festzustellen, dass nach Fertigstellung der Deichertüchtigung und der Hochwasserrückhaltemaßnahmen die heute vorhandene Situation deutlich verbessert wird. Ich muss nicht näher ausführen, dass Rheinland-Pfalz bereits 1989 in einem Verwaltungsabkommen die Realisierung von 44 Millionen Kubikmeter Rückhalteraum in gemeinsamer Finanzierung mit dem Bund und dem Land Hessen übernommen hat. Eine 200-jährliche Sicherheit ist bereits mit dem jetzt geplanten rheinland-pfälzischen Rückhaltevolumen von ca. 62 Millionen Kubikmeter zu erreichen.

Ich schätze sehr das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinitiative, bitte aber auch zu bedenken, dass Hochwasserrückhaltungen immer auch den jeweiligen „Unterliegern" von Nutzen sind. Somit profitiert Altrip von Maßnahmen anderer Rheinabschnitte. Die Hochwasserrückhaltung in Altrip wirkt sich positiv auf die Ortslage aus, da sich Altrip stromabwärts befindet und damit die Hochwasserrückhaltung eine Absenkung der Wasserspiegellage auch dort vor Ort herbeiführt.

Der größte Vorteil der Hochwasserrückhaltung liegt aber darin, dass diese gezielt auf das Zusammentreffen von Rheinhochwasser und Neckarhochwassenwelle eingesetzt werden kann und damit einen insgesamt großen Nutzen für den BalIungsraum Ludwigshafen/Mannheim besitzt.

Mit freundlichen Grüßen
Kurt Beck

 

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