BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

  
Genehmigungsverfahren

Die Planfeststellungsunterlagen für den Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen wurden 2002 fertig gestellt und bekannt gemacht. Im Widerspruchsverfahren wurden rund 1.400 Einwendungen erhoben und in einem 4-tägigen Erörterungstermin im Mai 2003 unter großer Beteiligung der Einwohner kontrovers besprochen.

Der Planfeststellungsbeschluss erfolgte dessen ungeachtet am 20.6.2006 und sah als wesentliche Änderungen der ursprünglichen Planung lediglich eine grob abgeschätzte Verdopplung der Schöpfwerkskapazitäten und eine Probeflutung des bereits fertiggestellten Polders vor.

Viele gewichtige Einwendungen (hauptsächlich bezüglich Lage, Druckwasser, Straßenanbindung/Fluchtwege, Katastrophenschutz, Wirtschaftlichkeit/Kosten, Naturschutz, Alternativen-Abwägung) wurden nicht berücksichtigt. Ein Moderationsverfahren, in dem ein frühzeitiger Interessenausgleich durch Kompromisssuche angestrebt wird, fand nicht statt. Im Gegenteil: Sachbeiträge der Betroffenen blieben unbeachtet.
 

Gutachten

Die aktuellen, hochkomplexen Grund- und Druckwasser-Verhältnisse im potenziell hochgefährdeten Tiefgestade der Rheinebene wurden in zwei amtlichen Gutachten (TGU Koblenz und ETH Zürich) rechnerisch modelliert.

Die betroffenen Gemeinden Waldsee, Altrip und Neuhofen haben wegen großer Zweifel an der Validität der Modellrechnungen ein eigenes Gutachten (Hydrosond Karlsruhe) erstellen lassen, das den  amtlichen Ergebnissen in wesentlichen Punkten widerspricht. Hauptkritikpunkt ist die Ungenauigkeit und viel zu grobe (1-km-)Rasterung der Bodenkennwerte,  so dass völlig unzulängliche Eingangsdaten die hochpräzisen Modellrechnungen ins Abseits laufen lassen.

Auch eine Schlusskorrektur des Prüfgutachters Prof. Dr. Kinzelbach (ETH Zürich) in Gestalt der - abgeschätzten - Verdopplung der Schöpfwerksleistungen und die - bis dahin nicht vorgesehene - Probeflutung des Polders können die mangelhafte Präzisierung der Eingangsdaten im Nachhinein nicht überzeugend kompensieren.

Das Hydrosond-Gutachten geht sogar von einer in realistischen Sonderfällen erforderlichen Verzehnfachung der Schöpfwerksleistungen aus, so dass in diesen Fällen mehrere Mio m³ in kürzester Zeit in den Rhein gepumpt werden müssten. Der Sinn eines Polderbaus bei Altrip erschließt sich damit nicht mehr.

Der Nachweis, dass die Grund- und Druckwasserverhältnisse in den bebauten Ortslagen von Waldsee, Altrip und Neuhofen (ganz besonders von Altrip) sich durch den Polderbau nicht nachteilig verändern, ist durch die der Planung zu Grunde liegenden hydrologischen Gutachten und Nachweise nicht zweifelsfrei geführt worden. Die sichere Beherrschung der Grundwassersituation war und ist aber an jedem Standort in der Rheinebene Vorbedingung für die Realisierung eines Polders.

Vgl. hierzu die Ausarbeitung des Staatlichen Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft Neustadt an der Weinstraße mit dem Titel  "Hochwasserrückhaltungen in der pfälzischen Rheinniederung südlich Ludwigshafen", Unterlagen für das raumplanerische Verfahren, Erläuterungsbericht vom Dezember 1993, S. 18. Zitat: "Als Einschränkung bei der konkreten Standortfindung und -abgrenzung für Hochwasserrückhaltungen ist die in weiten Bereichen der Rheinniederung bei Rheinhochwasser ohnehin schon gegebene Druckwasserproblematik festzustellen. Als planungserheblicher Grundsatz gilt, daß durch Hochwasserrückhaltungen verursachte zusätzliche Grundwasseranstiege in Baugebieten mittels technischer Anpassungsmaßnahmen zuverlässig vermeidbar sein müssen. Sofern die Beherrschung der Druckwasserproblematik nicht gesichert ist oder mit unverhältnismäßig hohen technischen Aufwendungen und Risiken verbunden wäre, stellt dieser Tatbestand für sich einen Ausschlussgrund dar."

Auch Frau Staatsministerin Conrad hat diesen Grundsatz bis heute verbal glaubhaft vertreten. Am 16.11.2006 sagte sie dazu auf der Plenarsitzung des Landtags wörtlich (Protokoll, S. 509, linke Spalte). Zitat: "Damals habe ich selbst formuliert, wenn es sich herausstellen sollte, dass die Druckwasserproblematik an diesem Standort nicht beherrschbar ist, dies ein K.O.-Kriterium sein könnte."

Die aktuellen Naturschutz-Belange wurden in einem nichtamtlichen Gutachten von Herrn Hahn (Ingenieurbüro für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Dresden) beleuchtet, das die Gemeinde Altrip und die Bürgerinitiative Hochwasser- und Naturschutz e.V. (BIHN) Altrip erstellen ließen und am 7.5.2007 in Altrip der Öffentlichkeit vorstellten. Das Gutachten hat eine Vielzahl von Defiziten und Versäumnissen aufgedeckt und Anlass für eine EU-Beschwerde gegeben. Beide Gutachten zusammen mit den anhängigen Klagen (siehe unten) lehren: Amtliche Lippenbekenntnisse sind mit der Altriper Realität in entscheidenden Punkten (Grund- und Druckwasser, Natur- und Katastrophenschutz) nicht in Einklang zu bringen. 
 

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