BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

Die Landschaft um Altrip wird geprägt  durch den Rhein, Rheinauen, Wälder und Wiesen sowie durch die "Blaue Adria", eine Ansammlung von Badeseen, und den "Grünen Süden", die der Region Ludwigshafen/Mannheim als Naherholungsgebiet dienen.

Die Naturschutzgebiete um Altrip

  • Neuhofener Altrhein (rot)

Schon seit 1938 ist am Neuhofener Altrhein eine "Vogelfreiflugstätte" ausgewiesen.

Seit dem 28.12.1970 steht dieses Gebiet unter Naturschutz.

Von 267 beobachteten Vogelarten im Rhein-Pfalz-Kreis gibt es hier 219 Vogelarten. Das Vogelschutzgebiet umfasste 50 Hektar und wurde am 10.04.1984 um 14 Hektar in nördlicher Richtung erweitert und unter Naturschutz gestellt.

Das Gebiet stellt einen günstige Brutstätte, Nahrungs- und Rastplatz im System der Europäischen Vogelflugstraße im Rheintal dar. Es ist Sammel- und Ausgangspunkt, aber auch Ziel des Vogelflugs.

Die wichtigsten Vogelarten sind Zwergrohrdommel, Rohrdommel und Blaukehlchen, durchziehende Arten sind Flussregenpfeifer, Bekassine, Rotschenkel und Flussuferläufer und Trauerseeschwalbe (rote Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten).
 

  • Horreninsel (gelb)  

Das 55ha große Gebiet steht seit dem 19.09.1978 unter Naturschutz.

Schutzzweck ist die Erhaltung des Gebietes mit seinen Wasser- und Wasserwechselbereichen, seinen Weich- und Hartholzauen und seinem Halbtrockenrasen als Standorte seltener Pflanzenarten, Pflanzengesellschaften (Wasserlinsendecker, Wasserpflanzen, Schlammufergesellschaften, Röhricht, Weich- und Hartholzauenwald und Stromtal-Halbtrockenrasen) und als Lebensraum seltener Tierarten.  

Entlang des Altwassers wachsen Silberweiden, die Hohlbrütern, wie dem Steinkauz, der Waldohreule verschiedenen Spechtarten und Staren Brutmöglichkeiten bieten.
 

  • Prinz-Karl-Wörth (orange)  

Das Gebiet ist 35 ha groß und seit dem 26.04.1983 unter Naturschutz gestellt.  

Hier finden sich Hybridpappeln und auwaldtypische Holzarten, Verlandungszonen, Schilf- und Riedflächen und Schluten. Sie bieten eine ideale Lebensräume für eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt.
 

Die bestehenden Naturschutzgebiete zu erhalten gehört zu den Aufgaben, die sich die BIHN Altrip e.V. gestellt hat.

Das ist jedoch im Zusammenhang mit dem geplanten Polderbau, der einen gewaltigen Eingriff in die Natur bedeutet, ein schwieriges Unterfangen. Leider wurde im Planfeststellungsverfahren die Bewertung des natürlichen Gegebenheiten des geplanten Poldergebietes nur ungenügend durchgeführt. Ein Naturschutzgutachten der Polder-Gegner, das die tatsächlich vorhandenen, hochwertigen Schutzgüter zweifelsfrei nachweist, wurde aus formaljuristischen Gründen nicht berücksichtigt! 0Die Erkenntnisse bezüglich streng geschützter Arten, wie z.B. Schwarzmilan, Mittelspecht, Wachtel, Bechsteinfledermaus, Hirschkäfer, Spanische Flagge, konnten bisher im Prozess also nicht verwertet werden.

Der Natur eine Stimme zu geben erweist sich daher als eine notwendige, zentrale Aufgabe. Die BIHN hat hierzu mit Naturschutzverbänden Kontakt aufgenommen und bei der EU Beschwerde wegen Verstößen des Landes Rheinland-Pfalz gegen Naturschutzvorgaben der EU eingereicht.

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