- Was macht der Rechtshilfefonds ?
Der Rechtshilfefonds sammelt Mittel zur Unterstützung von Privatklägern gegen den Polder. Diese Gelder sind steuerlich nicht absetzbar und können daher ohne steuerrechtliche Einschränkungen verwendet werden. Bei Einzahlungen über Bedarf wird der Überschuss zurückgezahlt.
- Wozu wird der Rechtshilfefonds benötigt ?
Privatkläger, die mit guten Argumenten gegen den Polder eingesprochen haben, werden das Prozesskostenrisiko (im fünfstelligen Euro-Bereich) nicht alleine schultern wollen und können. Dadurch würden reelle Chancen, den Polder auf dem Rechtsweg zu verhindern, ungenutzt bleiben.
Die größten Chancen werden aber gerade solchen Privatklägern eingeräumt, weil sie stärker in ihren Rechten (Gesundheit, Eigentum, Schutz im Katastrophenfall, Handlungs- und Bewegungsfreiheit) verletzt sind als die Gemeinden selbst, die im Grunde nur Verletzungen ihres Selbstverwaltungsrechts geltend machen können.
- Welche Kosten sind zu erwarten ?
Die Prozesskosten setzen sich aus der Gerichtsgebühr, den Anwaltskosten und Gutachterkosten zusammen. Besonders die Gutachterkosten sind sehr schwer kalkulierbar, weil das Gericht Gutachten in nicht vorhersehbarem Umfang verlangen kann und wohl auch wird. Die Kosten können sich daher im Bereich 10.000 bis 100.000 Euro bewegen.
- Wie werden die Gelder verwaltet ?
Die Sammlung und Auszahlung der Gelder läuft ausschließlich über einen unabhängigen Treuhänder. Die Verwaltungskosten liegen im dreistelligen Euro-Bereich. Die Verbindung zur BIHN erfolgt über einen Rechtshilfefonds-Beauftragten, so dass zwischen Treuhänder und BIHN keine direkten Beziehungen bestehen.
- Warum sollten Sie sich zu einer Unterstützung des Rechtshilfefonds entschließen ?
Die Privatkläger treten nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch stellvertretend für alle betroffenen Mitbürger an. Sie müssen trotz des Rechtshilfefonds ein Restrisiko tragen und verdienen daher unsere Solidarität.
Bitte bedenken Sie auch, dass viele Mitbürger im Kampf gegen den Polder bereits eine Menge Freizeit geopfert haben und weiter opfern werden, so dass ein finanzieller Beitrag zum Rechtshilfefonds nicht nur die Kläger unterstützt, sondern auch eine Anerkennung ehrenamtlicher Bemühungen beinhaltet.
- Ansprechpartner
Rechtshilfefonds-Beauftragter
Uwe Stemmler
Birkenweg 15
67122 Altrip
Telefon 06236 / 50994925
- Bankverbindung
IBAN DE38 5479 0000 0000 5679 30