Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen
Unter Polder versteht man Land, das an Flüssen zum Hochwasserschutz sowohl gesteuert, als auch ungesteuert überflutet werden kann.
Ungesteuerte Polder sind Flächen, in denen das Wasser ab einer bestimmten Pegelhöhe des Flusses direkt einfließen kann.
Gesteuerte Polder sind durch Deiche geschützte Flächen, die durch Einlässe mit dem Fluss verbunden sind. Diese Einlässe werden dann nur nach Bedarf geöffnet, so dass das Wasser dort einfließen kann.
Altrip liegt in einem Rheinknie (östlich und nördlich). Westlich von Altrip befindet sich das Naherholungsgebiet „Blaue Adria". Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen liegt im Süden und besteht aus einem ungesteuerten Teil, der durch Deichrückverlegung gewonnen wird, und einem geregelten Teil, der gebaut werden soll. Er ist als Taschenpolder geplant.
Im Falle einer Flutung wäre Altrip von Wasser umgeben. Da Altrip im Tiefgestade liegt, würde das Wasser im gefluteten Polder teilweise meterhoch über dem Ortsniveau stehen.
Die vorliegenden Gutachten können nicht zweifelsfrei ausschließen, dass sich die Druckwassersituation im Ort dadurch deutlich verschärft.
Altrip ist nur mit zwei Straßen mit dem Hinterland verbunden. Beide Straßen sind nicht wirklich sicher. Laut Aussage der SGD-Süd vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz wird die Straße nach Waldsee überflutet sein und steht als Verkehrs- oder Fluchtweg (Katastrophenfall) nicht zur Verfügung. Es bleibt nur eine Straße für 8.000 Bürger.
Die Gemeinden und Privatpersonen haben im Laufe des Genehmigungsverfahrens diese und eine große Zahl anderer Bedenken und Einwendungen vorgebracht, die aber im Planfeststellungsbeschluss nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zur Durchsetzung ihrer Begehren blieb daher nur noch der Rechtsweg.
Nachdem die Klage vom Verwaltungsgericht Neustadt und vom Oberverwaltungsgericht Koblenz abgewiesen wurde, ruht das Verfahren zur Zeit beim Bundesverwaltungsgericht, da der Europäische Gerichtshof ein für diesen Prozess bedeutsames Grundsatzurteil gefällt hat, dem die deutsche Rechtsprechung anhand eines ähnlichen Verfahrens angeglichen werden muss.