Erklärung von Grundbegriffen
- Gewässer
Fließendes oder stehendes Gewässer, das im Zusammenhang mit dem Wasserkreislauf steht, einschließlich Gewässerbett, bzw. Grundwasserleiter.
- Gewässerkunde, auch Hydrologie
Lehre von den Eigenschaften und Erscheinungsformen des Wassers auf und unter der Landoberfläche.
- Gewässerschutz
Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen; umfasst alle Maßnahmen, um die Verunreinigung der Gewässer zu vermeiden und die natürliche Selbstreinigung zu erhalten.
- Hochwasserschutz
Maßnahmen zum Schutz der Siedlungen vor Überschwemmungen.
- Deich
Damm am Fluss- oder Meeresufer gegen Überflutung des Hinterlandes.
- Abfluss (Q = l/s; cbm/s)
a) Allgemein: Unter dem Einfluss der Schwerkraft auf und unter der Landoberfläche sich bewegendes Wasser.
b) Quantitativ: Wasservolumen, das einen bestimmten Querschnitt in der Zeiteinheit durchfließt und einem Einzugsgebiet zugeordnet ist.
- Einzugsgebiet (A/E = qkm)
Gebiet, aus dem Wasser einem bestimmten Ort zufließt. Es werden unterschieden
- oberirdisches Einzugsgebiet (A/E o) sowie
- unterirdisches Einzugsgebiet (A/E u).
Die jeweils zugeordnete Fläche wird in der Horizontalprojektion angegeben.
- Einleitung
Eintrag von Flüssigkeiten oder Gasen in ein Gewässer durch technische Maßnahmen.
- Grundwasser
Durch Versickerung in den Boden gelangtes, sowie aus aufsteigenden Gesteinsschmelzen frei gewordenes, Hohlräume der lockeren Erde und des anstehenden Gesteins führendes Wasser. Grundwasserführende Schichten heißen Grundwasserleiter, die dann liegende wasserstauende Schicht Grundwasserstauer.
Die Oberfläche des Grundwassers heiß Grundwasserspiegel. Häufig wird durch menschliche Eingriffe eine Grundwasserabsenkung verursacht. Der Grundwasserstrom fließt in Abhängigkeit von den hydrologischen Gegebenheiten. Mit wechselnder Geschwindigkeit (einige cm bis 10 km pro Tag).
Bei Überlagerung bestimmter Grundwasserstauer treten mehrere Grundwasserspiegel (= Grundwasserstockwerke) auf. Steht Grundwasser, das von einem Grundwasserstau überlagert wird mit Grundwasser einer höheren Schicht in Verbindung, so steht es unter hydrostatischem Druck, wird es angebohrt, so entstehen Artesische Brunnen.
Räume mit ruhendem Grundwasser und ohne Abflussmöglichkeit heißen Grundwasserbecken. Grundwasser tritt in Form von Quellen zu Tage oder es wird vom fließenden Gewässer aufgenommen. Das von Natur aus keimfreie Grundwasser dient in großem Maße der Wasserversorgung.
- Jährlichkeit (= Wiederholungsspanne, auch Wiederkehrintervall)
Mittlere Zeitspanne, in der ein Ereignis einen Wert entweder einmal erreicht oder überschreitet, bzw. einmal erreicht oder unterschreitet. (z.B. 100 - jährliches Hochwasser).
- Versickerung
Eindringen von Wasser durch enge Hohlräume in die Lithosphäre ( = die Erdkruste, dieser Gesteinsmantel reicht bis ca. 1200m Tiefe) Betrachtungsbasis ist die Erdoberfläche.
- Vorflut, Abflussmöglichkeiten
Möglichkeit des Wassers mit natürlichem Gefälle oder durch künstliche Hebung, abzufließen = natürliche und künstliche Vorflut.
- Vorfluter
Bezeichnung eines Gewässers in seiner Eigenschaft, Vorflut zu bieten.
- Wasserkreislauf
Ständige Folge der Zustands- und Ostsänderungen des Wassers mit den Hauptkomponenten Niederschlag, Abfluss, Verdunstung und atmosphärischer Wasserdampftransport.
- Berme
Kommt aus dem niederländischen und bedeutet Böschungsabsatz.
- Bermenweg
Befestigter Weg auf dem Böschungsabsatz zum Zwecke der Deichpflege und für Einsatzfahrzeuge im Hochwasserfall.
Wesentliche Anforderungen und Voraussetzungen für Hochwasserschutz
Gewässerseite | Deich | Landseite |
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(© Emil Lebherz)
Unser "Briefwechsel" mit Herrn Ministerpräsident Kurt Beck (bzw. seinem Büro...) zwischen August 2008 und November 2010
in chronologischer Reihenfolge:
- 05-08-2008: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
- 16-09-2008: Presseerklärung BIHN Altrip e.V.
- 03-09-2008: (Büro) Ministerpräsident Kurt Beck an BIHN Altrip e.V.
- 10-10-2008: (Büro) Ministerpräsident Kurt Beck an BIHN Altrip e.V.
- 16-11-2008: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
- 20-02-2009: (Büro) Ministerpräsident Kurt Beck an BIHN Altrip e.V.
- 06-05-2009: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
- 25-06-2009: Ministerpräsident Kurt Beck an BIHN Altrip e.V.
- 20-07-2009: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
- 20-11-2009: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
- 04-12-2009: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
- 10-11-2010: BIHN Altrip e.V. an Ministerpräsident Kurt Beck
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Az:31/566-211 Wa 1/2002
Planfeststellungsbeschluss für die Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen vom 20. Juni 2006
[...] Vollzug der Wassergesetze;
Planfeststellungsverfahren gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. §§ 72, 83 Landeswassergesetz (LWG) für die Errichtung einer Hochwasserrückhaltung in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und NeuhofenI. Planfeststellungsbeschluss
Auf Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, - Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein -, wird gemäß § 31 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) i.V.m. §§ 72, 83 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz – LWG) der Plan für den Bau der Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen in den Gemarkungen Waldsee, Altrip und Neuhofen, Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, festgestellt.
Die Befreiung gemäß § 48 Abs. 1 Ziffer 2 Landesnaturschutzgesetzes von den Verbotstatbeständen des § 28 Abs. 3 Ziffer 1, 2, 6 und 7 Landesnaturschutzgesetzes wird von der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst.
Das Einverständnis der Abweichung gemäß § 4 Abs. 4 der Rechtsverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Pfälzische Rheinauen" von den Verbotstatbeständen gemäß § 4 Abs.1 Ziffer 1, 2, 3, 6,.8, 9, 12, 13, 14 und 16 der vorgenannten Rechtsverordnung wird durch die Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses erfasst.
Die Befreiung gem. § 48 Landesnaturschutzgesetzes von den Verbotstatbeständen des § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 1,2,6 und 9 der Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Neuhofener Altrhein" ist aufgrund der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses erteilt. [...]