BürgerInitiative Hochwasser- und Naturschutz

Altrip e.v.

10. November 2010

Betr.: Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

im Vorfeld und beim Landesparteitag der SPD haben Sie gefordert, Lehren aus dem Projekt „Stuttgart 21“ zu ziehen. Dabei haben Sie eine intensive Beteiligung der Bürger bis hin zum Bürgerentscheid bei Großprojekten für erforderlich gehalten, wobei der Bürger bereits in einem frühen Stadium der Genehmigungsverfahren eingebunden werden soll.

Der geplante Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen zählt sicher zu den Großprojekten, bei denen die Bürger beteiligt sein wollen und müssen.

Dergleichen ist nicht geschehen. Es fand auch kein Moderationsverfahren, auch keine moderierenden Gespräche mit der SGD – Süd für dieses Projekt statt. Im Gegenteil: der Gemeinde Altrip und einzelnen Bürgern, die stellvertretend für viele Gegner und Skeptiker vor Gericht gingen, blieb nur der aufwändige und kostspielige Klageweg.

Das Planfeststellungsverfahren läuft seit 2003. In diesem Verfahren erfolgten ca. 1400 Einsprüche von Bürgern aus Waldsee, Altrip und Neuhofen. Die Bürgerinitiative „Hochwasser- und Naturschutz“ Altrip e.V. setzt sich seit 2003 für die betroffenen Bürger ein.

Vier Vertreter der BIHN Altrip e. V. hatten am 17.08.2008 die Gelegenheit, Ihnen in Ihrer Bürgersprechstunde die nachfolgend stichwortartig genannten Sorgen und Bedenken vorzutragen: Kosten, Naturschutzverletzungen, Einschnürung des Rheinbettes im Ballungsgebiet Mannheim/Ludwigshafen, Katastrophenschutzdefizite, Wirksamkeitsberechnungen und Aspekte persönlicher Betroffenheit von Herrn Willi Schneider und damit auch vieler Altriper Bürger.

Den sich anschließenden Schriftverkehr fassen wir wie folgt zusammen:

  • 17.08.2008   Sprechstunde in Steinfeld
  • 03.09.2008   Zwischennachricht des Ministerpräsidentenbüros
  • 17.10.2008   Antwort Ministerpräsidentenbüro
  • 18.11.2008   Stellungnahme der BIHN Altrip e.V. zum vorherigen Schreiben
  • 20.02.2009   Schreiben des Ministerpräsidentenbüros
  • 06.05.2009   Schreiben der BIHN Altrip e.V. – Neue Erkenntnisse aus dem Prozess vor dem OVG
  • 25.06.2009   Antwort MP Beck zum BIHN-Schreiben vom 06.05.2009
  • 20.07.2009   Antwortschreiben der BIHN Altrip e.V.
  •    - bisher keine Antwort
  • 20.11.2009   erneutes Schreiben der BIHN Altrip e.V.
  •    - bisher keine Antwort
  • 11.12.2009   nach Auskunft des Ministerpräsidentenbüros sei das Schreiben vom 20.07.2009 nicht angekommen
  • 14.12.2009   Übersendung der fehlenden BIHN-Briefe vom 20.07. und 20.11. per Email und Telefonat mit Herrn Becker
  •    - bisher keine Antwort
  • 06.05.2009   Erneute Bitte der BIHN e.V. um Beantwortung der beiden Briefe vom Juli und November 2009
  •    - bisher keine Antwort

 Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, 

aus der chronologischen Zusammenstellung des Schriftverkehrs mit Ihnen können Sie ersehen, dass nun seit mehr als einem Jahr Ihrerseits keine Antwort mehr auf unsere Briefe und die darin vorgetragenen Sorgen und Nöte der betroffenen Bürger erfolgte. 

Wir fragen uns: verstehen Sie darunter eine „intensivere Bürgerbeteiligung“ oder ist es Absicht oder gar Unvermögen Ihres Fachministeriums, in der Hoffnung, dass sich viele Angelegenheiten durch „Liegenlassen“ von selbst erledigen?

Die BIHN Altrip würde es sehr begrüßen, wenn Sie eine baldige Antwort auf diesen Brief, sowie die bisher unbeantworteten Schreiben vom Juli und September, erhielte. 

Mit freundlichen Grüssen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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4. Dezember 2009

Betr.:  Brief der BIHN e. V. vom 20.07.2009

Sehr geehrter Herr Beck,

wie mir von Ihrem Büro telefonisch mitgeteilt wurde, ist das Schreiben der BIHN e.V.  vom 20.07.2009 nicht angekommen. Wir können uns das Ausbleiben nicht erklären, da wir ein weiteres Schreiben ins Bürgerbüro nach Steinbach gesendet hatten.

Unsere Anfrage nach der ausgebliebenen Antwort und unsere Sorge um mangelndes Interesse an unseren Katastrophenschutzbelangen in Altrip sind damit jedoch unberechtigt.

Damit Sie auf beide Briefe antworten können, lege ich den Brief vom 20.07.2009 diesem Schreiben bei.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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20. November 2009

Polder Waldsee/Altrip/Neuhofen
Katastrophenschutzbedingungen für Altrip durch den geplanten Polder
Hochwassersicherheit der K13 und der K 7

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,

am 20. Juli 2009 hatten wir Sie  auf Ihren Brief vom 25.06.2009 geantwortet. Darin hatten wir Sie darauf hingewiesen, dass die Gefährdung Altrips bei einer Flutung des geplanten Polders durch die aktenkundige Überflutung der K 13 und einer Verkehrsführung  der K 7 über einen 4,75m breiten, der Deichverteidigung dienenden Bermenweg nicht - hinnehmbare Bedingungen für die Bevölkerung Altrips im Hochwasser- und  im Katastrophenfall darstellen.

Insbesondere möchten wir Sie noch einmal darauf hinweisen, dass die K7 zukünftig durch den Bau des Rehbachpolders beidseitig eingestaut sein wird. Das Planfeststellungsverfahren für den Rehbachpolder hat inzwischen die Planung des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen überholt und  neue Bedingungen für die Verkehrsführung der K 7 geschaffen. Die jetzige K 7 wird in der Rehbachkurve durch den beidseitigen Einstau völlig durchweicht und damit  unbefahrbar werden, so dass auch eine von Ihnen genannte einspurige Verkehrsführung im Bereich der K 7 nicht möglich sein wird.

Keiner anderen Gemeinde am Rhein wird, entgegen anders lautender Behauptungen von Frau Conrad (s. Brief v. 25.06.2009), eine derart bedrohliche Situation zugemutet.

Auch auf weitere Probleme haben wir Sie hingewiesen.

Leider haben Sie uns bisher nicht geantwortet. Dies  bestätigt uns in dem Eindruck, dass unsere Katastrophenschutzansprüche nicht wirklich ernst genommen werden. Bisher konnte uns beispielsweise  niemand die Frage beantworten, wie Altrip  evakuiert werden kann, wenn die beiden Straßen K13 und K7 nicht mehr befahrbar sind.

Das erscheint uns hinsichtlich der Katastrophenereignisse der letzten Monate noch bedrohlicher. Die Beispiele hierfür sind

  • der Einsturz des Stadtarchivs in Köln,
  • das Anbohren einer gespannten Grundwasserblase und erheblicher Wasseraustritt bei der Suche nach Erdwärme vor dem hessischen Finanzministerium in Wiesbaden,
  • der Erdrutsch in Nachterstedt,
  • die Gefährdung der Standsicherheit durch die Absenkung des Grundwassers in Neustadt/Klemmhof – zuständig: die SGD – Süd –
  • die Schäden an 221 Häusern in Staufen durch das Eindringen von Grundwasser in ein unterirdisches Gipslager.

Es ist anzunehmen, dass niemand in den jeweils zuständigen Behörden solche Folgen für möglich gehalten hat.

Die Inbetriebnahme des Polders Waldsee/Altrip/Neuhofen erfordert ein mehrwöchiges Abpumpen des Druckwassers. Das Entstehen von Hohlräumen ist  in Altrip ebenso denkbar, wie in Köln.

Im Neuhofener Neubaugebiet Birkenhorst- Kupfernagel musste bei Tiefbaumaßnahmen mehr Grundwasser  abgepumpt werden, als durch Fachgutachten berechnet. Hier wurde das Raster, mit dem die Bodendurchlässigkeit  ermittelt wurde, viel zu groß gewählt.

Auch bei der Planung des Polders W/A/N  wurden die Parameter für die mathematischen Rechenmodelle zur Bodendurchlässigkeit und zum Grundwasserandrang bei geflutetem Polder in einem viel zu großen Raster ermittelt. Als Herr Prof. Kinzelbach darauf angesprochen wurde, warum kein kleineres und aussagekräftigeres Raster verwendet wurde, kam die Antwort: „Wissen Sie, was das kostet?" Er empfahl eine Verdoppelung der Pumpleistung. Eine Probeflutung des Polders sollte Klarheit schaffen. Man nimmt somit auch eine Verdoppelung der Auswaschung von Erdreich und Bildung von Hohlräumen in Kauf.

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck, da Sie sich bisher sehr ernsthaft mit unseren Fragen auseinandergesetzt haben bitten wir Sie darum, sich auch mit den Inhalten unseres Briefes und des Briefes vom Juli 2009 zu beschäftigen, unsere Fragen zu beantworten und unsere berechtigten Zweifel und Sorgen ernst zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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20. Juli 2009

Hochwasserrückhaltung Waldsee/Altrip/Neuhofen

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Kurt Beck,

wir danken für Ihre Antwort vom 25.6.2009 und die darin ausgesprochene Wertschätzung unserer Arbeit als Bürgerinitiative. Ihrer Antwort könnte man durchaus eine beruhigende Bestätigung eines verantwortungsbewussten Handelns der SGD Süd entnehmen.

Warum tun wir das nicht?

Weil wir als jahrelang mit der hochkomplexen Materie Befasste erkennen können, dass Sie in Ihrem beruhigenden Antwortschreiben Entscheidendes verschweigen. Wir nennen jetzt zur Vermeidung von Wiederholungen nur Stichworte: Die Überschwemmung der K 13 um bis zu 20 cm, die Folgen des beid(!)seitigen Einstaus der K 7, die Umfunktionierung der Bermenwege zu Notverkehrsstraßen in Katastrophenzeiten, in denen die Bermenwege für die Deichverteidigung freibleiben müssen.

Wenn Sie mit den Worten von Frau Ministerin Conrad wiederholen, dass "die Problematik der Fluchtwege bei einem Deichbruch in Altrip (...) nicht anders zu bewerten [sei] als in jeder anderen durch Deiche geschützten Gemeinde am Oberrhein", dann verschweigen Sie, dass keine andere Gemeinde am Oberrhein durch den Rhein und eine Polderflutung von meterhohen Wasserständen umzingelt und unter durchaus realistischen Randbedingungen für Wochen von der Außenwelt abgeschnitten wird.

Zum wiederholten Male müssen wir leider auch darauf hinweisen, dass "das Zusammentreffen von Rheinhochwasser und Neckarhochwasserwelle" (Seite 3 Ihres Schreibens) mit seinen - angeblich - nachteiligen Folgen für den Ballungsraum LU/MA bisher nur behauptet, aber nie durch cm-Angaben beziffert oder gar fachlich bewertet wurde. Bereits das laienhafte Studium der einschlägigen Hochwasserereignisse, z.B. auf www.wetteronline.de, bestätigt die Nachteile nicht. Müsste es nicht auch Ihnen rätselhaft erscheinen, dass eine über 7 Jahre währende Planungszeit keine fundierten Aussagen oder handfeste Bewertungen zu diesem "Problem" hervorgebracht hat? Eine Bürgermeinung hierzu können Sie auf www.altriper.de unter "Das Märchen vom gefährlichen Neckarrückstau" nachlesen.

Konkret möchten wir noch einmal auf folgende 2 Stellen Ihres Schreibens vom 25.06.2009 hinweisen:

  1. zu Seite 1, Abs. 2, Zeilen 5/6
    Derzeit... „bei Bemessungshochwasser"...befahren werden.
    „Bemessungshochwasser" (BHW) ist falsch. Es müsste richtig heißen: ..."bereits ab einer NN-Höhe von 93,75 m NN... Die Differenz zwischen BHW = 95,40 m NN und 93,75 m NN beträgt 1,65 m; es muss also die eine Fahrtrichtung bereits bei einem um 1,65 m tieferen Wasserstand im Rhein für den Verkehr gesperrt werden.
  2. zu Seite 2, Abs.3, Zeilen 8/9/10
    Der Bermenweg des Polders Altrip/Waldsee/Neuhofen entlang des neuen Rheinhauptdeiches ist mit 3,00 m Breite geplant. Er dient ausschließlich der Deichpflege und Deichverteidigung bei Hochwasser und ist bautechnisch für eine Ortsverbindungsstraße Altrip-Neuhofen als Fluchtweg völlig ungeeignet. Deshalb sind auch die bestehenden Bermenwege entlang der Rheinhauptdeiche durch entsprechende Beschilderung für eine Befahrung durch Motorräder und Pkw's gesperrt.
    Der Bermenweg ist integraler Bestandteil des Deichkörpers -  und somit Teil der Sicherheit für Leib und Leben der Bevölkerung von Altrip.
    Wie kann ein 3,00 m breiter Bermenweg mit seinem Deckenaufbau für Wirtschaftswege tausendfachen Belastungen durch Pkw und Lkw im Falle einer Evakuierung der Bevölkerung von Altrip standhalten, ohne dass auch der gesamte Deichaufbau geschädigt und somit zum Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung wird?

Es wird Zeit die Bremse zu ziehen und weitere Irrwege nicht mehr einzuschlagen. Wie lange wollen Sie noch zuschauen, bevor Sie sich eingestehen, dass dieses Projekt für Altrip eine Verschlechterung darstellt? Wie lange wollen Sie noch ihrer Behörde glauben, die einen Fehler nach dem anderen macht und dann, wenn die Bürgerinitiative ihn aufgedeckt hat, nachbessert?

Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Limburg-Arnold

 

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